Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Nach SGB VIII §35
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen
gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen
Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
bedürfen.
Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.